1.
Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen
gelten für alle Verträge und Anbote über
Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens.
Unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
entgegenstehende oder davon abweichende
Vorschriften des Vertragspartners erkennen wir
nicht an. Jegliche Nebenabreden bedürfen als
Geltungserfordernis einer schriftlichen
Bestätigung unsererseits;
Vertragserfüllungshandlungen von Seiten der
Hakan Tonguc KEG gelten daher nicht als
Zustimmung zu von unseren Bedingungen
abweichenden Vertragsbedingungen.
Die Hakan Tonguc KEG behält sich als Betreiber
des Onlineshops vor, Ihre Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einschließlich aller
eventuellen Anlagen unter Setzung einer
angemessenen Kündigungsfrist zu ergänzen bzw.
zu ändern. Mit der Abgabe einer Bestellung
erklärt sich der Käufer mit den vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden
und an sie gebunden. Bei Rechtsgeschäften mit
Verbrauchern im Sinne des österreichischen
Konsumentenschutzgesetzes gelten diese
Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
insoweit, als sie nicht zwingend anzuwendenden
Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes
widersprechen.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich
aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt. Verträge und Zusicherungen jeder Art
sind nur bindend, wenn sie von uns schrift lich
bestätigt worden sind. Angebote gelten erst dann
als angenommen, wenn die Lieferung erfolgt oder
das Angebot von uns innerhalb von 14 Tagen
bestätigt wird. Telegraphische, gefaxte oder
telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr
des Käufers an.
3. Preise und Zahlung
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk bzw.
ab Lager Wien. Unsere Rechnungen sind, wenn
nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 5
Werkstagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf
besonderer schriftlicher Vereinbarung. Eventuell
vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn
der Käufer sich mit der Bezahlung früherer
Rechnungen in Verzug befindet. Die Lieferung
erfolgt in der Regel gegen Nachnahme.
Gutschriften über Schecks erfolgen vorbehaltlich
des Eingangs abzüglich der Auslagen mit
Wertstellung des Tages, an dem wir über den
Gegenwert verfügen können. Aufrechnungsrechte
stehen dem Käufer nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts nur in soweit befugt, als
sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht. Kommt der Käufer in
Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt
Verzugszinsen in Höhe von 4,5% über dem
Basissatz über Europäischen Zentralbank p. A zu
fordern. Falls wir in der Lage sind einen
höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir
berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer
ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, das uns
als folge des Zahlungsverzuges kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir
behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit
einer vereinbarten Lieferzeit von 4 Monaten die
Preise entsprechend den eingetretenen
Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von
Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen,
zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5%
des vereinbarten Preises, so steht dem Käufer
ein Kündigungsrecht zu. Die Preise verstehen
sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Verkaufte Ware wird nicht wieder zurück
genommen, es sei denn es liegt ein
Gewährleistungsfall vor.
4. Lieferung
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit
setzt die Abklärung aller technischen Fragen
voraus. Die Einhaltung unserer
Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
des Käufers voraus. Geraten wir in Verzug, so
ist unsere Schadenseratzpflicht im Falle leichter
Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des
vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende
Schadenersatzansprüche setzen voraus das die
Ursache des Verzugs auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht. Setzt uns der Käufer,
nachdem wir in Verzug geraten sind, eine
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so
ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Kommt
der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir
berechtigt den uns entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu
verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr
des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt
auf den Käufer über, in dem dieser in
Annahmeverzug gerät. Durch unaufgeforderte
Warenrücksendung wird kein Rücktritt von
Kaufvertrag begründet.
5. Eigentumsvorbehalt
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets über
uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt
unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder
Verarbeitung so wird bereits jetzt vereinbart,
dass das Eigentum des Käufers an der
einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf uns
übergeht. Der Käufer verwahrt unser Eigentum
unentgeltlich. Ware an der uns Eigentum zusteht,
wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache
bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag
vor. Der Käufer ist berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Eine
Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem
sonstigen Rechtsgrund bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der
Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem
Umfang an uns ab. In diesem Zusammenhang
ermächtigen wir den Käufer widerruflich, die an
uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung
im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere
Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung
offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte
und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter oder
bevorstehen Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser
Eigentum hinweisen und unverzüglich
benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers,
insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder
gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche
des Käufers gegen Dritte zu verfangen. Die durch
eine solche Zurücknahme von Vorbehaltsware
entstehenden Transport und sonstigen
Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die
Wiederauslieferung der zurückgenommenen Waren
kann der Käufer erst nach vollständigem
Ausgleich der Forderung verlangen. In einer
solchen Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns
liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei
denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich
erklärt.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten aus dem Eigentumsvorbehalt auf
verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als
der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die
zu sichernden Forderungen um mehr als 20%
übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheit obliegt uns.
6. Fristen und Termine
Die von uns genannten Termine und Fristen sind,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde, als annähernde Liefer-
und Leistungszeiten zu betrachten. Lieferzeiten
von bis zu vier Wochen ohne Ankündigung gelten
als marktüblich und begründen kein
Rücktrittsrecht das Käufers von der Bestellung.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen
berechtigt.
Liefer und Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen ,
die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen haben wir nicht zu vertreten.
Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten. Sofern wir die
Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen
und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug
befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine
Verzugsentschädingung in Höhe von 3% für jede
vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch
höchstens bis zu 15% des Rechnungswertes der vom
Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Darüber hinausgehende Ansprüche, Insbesondere
Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind
ausgeschlossen, sofern sie nicht auf
vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Verhalten
zurückzuführen sind.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, ist die Lieferung ab Lager
Augsburg vereinbart. Die Gefahr geht auf den
Käufer über, sobald die Sendung einem
Transporteur übergeben worden ist oder zwecks
Versendung unser Lager verlassen hat.
7. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 2
Jahre, davon ausgenommen sind alle
Verschleißteile insbesondere Akkus, Ersatzteile,
und LCDs. Hier beträgt die Gewährleistung ein
halbes Jahr. Die Gewährleistung beginnt mit dem
Datum des Gefahrenübergangs. Werden unsere
Betriebs ,- Wartungs- oder Montageanweisungen
nicht befolgt oder Änderungen vorgenommen,
entfällt jede Gewährleistung insoweit, als der
Mangel hierauf beruht. Beanstandungen müssen
unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage nach
Empfang der Ware schriftlich bei uns eingehen.
Die beanstandeten Teile sind nach unserer Wahl
unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern,
sofern sie infolge eines vor dem
Gefahrenübergang liegenden Umstandes,
insbesondere wegen fehlerhafter oder mangelhafter
Produktion, unbrauchbar sind oder deren
Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.
Beanstandete Waren sind stets Frachtfrei an uns
einzusenden. Erweist sich die Beanstandung als
zutreffend, so liefern wir die ausgetauschten
oder instandgesetzten Teile frachtfrei an.
Die Gewährleistungsansprüche verfallen, wenn
ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an den
bemängelten Stücken Veränderungen oder
Reparaturen vorgenommen wurden.
Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur
dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht
übertragbar. Weitere Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche jedweder Art sind
ausgeschlossen. Bei Hardware gilt ausschließlich
die Herstellergarantie.
8. Haftung
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt
dies auch für unsere Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Ersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch
solche wegen positiver Vertragsverletzung und
Verschuldens bei Vertragsabschluß sind
ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig
ist. Ansprüche aller Art können uns gegenüber
durch Einrede, Aufrechnung, Zurückbehaltung,
Wandelung und Minderung nicht geltend gemacht
werden, es sei denn dass wir die diese Ansprüche
schriftlich anerkannt haben oder diese
gerichtlich festgestellt worden sind. Im Falle
einer Preissenkung sind wir für einen
eventuellen Lagerwertausgleich nicht haftbar.
9. Internet & Webshop
Die Auftragsbestätigung, die von unserem System
nach Bestellung im Internet an unsere Kunden
geschickt wird ist unverbindlich, da sie
automatisch generiert wird. Irrtümer, besonders
solche bezüglich Preisen und Lieferbarkeit sind
ausdrücklich vorbehalten. Kundendaten dürfen
von uns verarbeitet werden, insbesondere
elektronisch. Es dürfen Kundendaten zu
hauseigenen Werbezwecken verwendet werden,
solange nicht ausdrücklich vom Kunden
widersprochen wurde. Jegliche Haftung aus der
Verwendung der von uns verkauften oder
überlassenen Software ist ausgeschlossen. Es
gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen
Lizenzgeber.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Dieser
Gerichtsstand gilt auch für Ansprüche aus
Wechseln oder Schecks. Wir sind jedoch berechtigt
ein anderes zuständiges Gericht in- und
außerhalb Österreichs anzurufen, insbesondere
wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz
im Ausland hat. Es gilt ausschließlich das Recht
Republik Österreich, auch bei Geschäften mit
ausländischen Firmen, oder Lieferungen in das
Ausland. Für Zugang von schriftlichen
Erklärungen, insbesondere Auftragsbestätigungen
an den Käufer, genügt ein Nachweis, dass diese
durch Einschreibebriefe an die uns zuletzt
bekannt gegebene Anschrift abgesandt worden sind.
11. Schlußbestimmungen
Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der
vorgenannten Bestimmungen berührt die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist
eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen
unwirksam, so ist diese durch eine gültige
Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Bestimmung am besten
gerecht wird. Abänderungen oder Ergänzungen zu
diesen Bedingungen bedürfen unserer
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
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