1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Anbote über Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens. Unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende oder davon abweichende Vorschriften des Vertragspartners erkennen wir nicht an. Jegliche Nebenabreden bedürfen als Geltungserfordernis einer schriftlichen Bestätigung unsererseits; Vertragserfüllungshandlungen von Seiten der Hakan Tonguc KEG gelten daher nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Die Hakan Tonguc KEG behält sich als Betreiber des Onlineshops vor, Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen unter Setzung einer angemessenen Kündigungsfrist zu ergänzen bzw. zu ändern. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden. Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes gelten diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen insoweit, als sie nicht zwingend anzuwendenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Verträge und Zusicherungen jeder Art sind nur bindend, wenn sie von uns schrift lich bestätigt worden sind. Angebote gelten erst dann als angenommen, wenn die Lieferung erfolgt oder das Angebot von uns innerhalb von 14 Tagen bestätigt wird. Telegraphische, gefaxte oder telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Käufers an.

3. Preise und Zahlung

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk bzw. ab Lager Wien. Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 5 Werkstagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn der Käufer sich mit der Bezahlung früherer Rechnungen in Verzug befindet. Die Lieferung erfolgt in der Regel gegen Nachnahme. Gutschriften über Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur in soweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4,5% über dem Basissatz über Europäischen Zentralbank p. A zu fordern. Falls wir in der Lage sind einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, das uns als folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen, zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so steht dem Käufer ein Kündigungsrecht zu. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verkaufte Ware wird nicht wieder zurück genommen, es sei denn es liegt ein Gewährleistungsfall vor.

4. Lieferung

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadenseratzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche setzen voraus das die Ursache des Verzugs auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Setzt uns der Käufer, nachdem wir in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Durch unaufgeforderte Warenrücksendung wird kein Rücktritt von Kaufvertrag begründet.

5. Eigentumsvorbehalt

Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets über uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser Eigentum unentgeltlich. Ware an der uns Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. In diesem Zusammenhang ermächtigen wir den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter oder bevorstehen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verfangen. Die durch eine solche Zurücknahme von Vorbehaltsware entstehenden Transport – und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Wiederauslieferung der zurückgenommenen Waren kann der Käufer erst nach vollständigem Ausgleich der Forderung verlangen. In einer solchen Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten aus dem Eigentumsvorbehalt auf verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt uns.

6. Fristen und Termine

Die von uns genannten Termine und Fristen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, als annähernde Liefer- und Leistungszeiten zu betrachten. Lieferzeiten von bis zu vier Wochen ohne Ankündigung gelten als marktüblich und begründen kein Rücktrittsrecht das Käufers von der Bestellung. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
Liefer– und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen , die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädingung in Höhe von 3% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 15% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, Insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab Lager Augsburg vereinbart. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung einem Transporteur übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 2 Jahre, davon ausgenommen sind alle Verschleißteile insbesondere Akkus, Ersatzteile, und LCDs. Hier beträgt die Gewährleistung ein halbes Jahr. Die Gewährleistung beginnt mit dem Datum des Gefahrenübergangs. Werden unsere Betriebs ,- Wartungs- oder Montageanweisungen nicht befolgt oder Änderungen vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung insoweit, als der Mangel hierauf beruht. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingehen. Die beanstandeten Teile sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern, sofern sie infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter oder mangelhafter Produktion, unbrauchbar sind oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.
Beanstandete Waren sind stets Frachtfrei an uns einzusenden. Erweist sich die Beanstandung als zutreffend, so liefern wir die ausgetauschten oder instandgesetzten Teile frachtfrei an.
Die Gewährleistungsansprüche verfallen, wenn ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an den bemängelten Stücken Veränderungen oder Reparaturen vorgenommen wurden. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht übertragbar. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen. Bei Hardware gilt ausschließlich die Herstellergarantie.

8. Haftung

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Ersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung und Verschuldens bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ansprüche aller Art können uns gegenüber durch Einrede, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Wandelung und Minderung nicht geltend gemacht werden, es sei denn dass wir die diese Ansprüche schriftlich anerkannt haben oder diese gerichtlich festgestellt worden sind. Im Falle einer Preissenkung sind wir für einen eventuellen Lagerwertausgleich nicht haftbar.

9. Internet & Webshop

Die Auftragsbestätigung, die von unserem System nach Bestellung im Internet an unsere Kunden geschickt wird ist unverbindlich, da sie automatisch generiert wird. Irrtümer, besonders solche bezüglich Preisen und Lieferbarkeit sind ausdrücklich vorbehalten. Kundendaten dürfen von uns verarbeitet werden, insbesondere elektronisch. Es dürfen Kundendaten zu hauseigenen Werbezwecken verwendet werden, solange nicht ausdrücklich vom Kunden widersprochen wurde. Jegliche Haftung aus der Verwendung der von uns verkauften oder überlassenen Software ist ausgeschlossen. Es gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Lizenzgeber.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks. Wir sind jedoch berechtigt ein anderes zuständiges Gericht in- und außerhalb Österreichs anzurufen, insbesondere wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Es gilt ausschließlich das Recht Republik Österreich, auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen, oder Lieferungen in das Ausland. Für Zugang von schriftlichen Erklärungen, insbesondere Auftragsbestätigungen an den Käufer, genügt ein Nachweis, dass diese durch Einschreibebriefe an die uns zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt worden sind.

11. Schlußbestimmungen

Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am besten gerecht wird. Abänderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.